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Präventive RüstungskontrolleRüstungskontrolle vor neuen Herausforderungen:Die Rüstungsdynamik hat eine Reihe von Problemen erzeugt, welche durch die bestehende Rüstungskontrolle nicht abgedeckt werden. Eine Bilanz des vergangenen Jahrzehnts zeigt, dass Rüstungskontrolle von vielen Seiten zunehmend als überholtes Konzept angesehen wird. Dies geschieht auch deswegen, weil es den neuen Herausforderungen, mit denen es konfrontiert wird, nicht gewachsen ist. Im Ursachenzentrum dieser Probleme steht u.a. die technologische Weiterentwicklung moderner Waffensysteme und anderer Militärtechnologien. Diese durchaus prognostizierbaren oder bereits fest geplanten qualitativen Entwicklungen und Kapazitätserhöhungen werden in der Regel durch bestehende Rüstungskontrollabmachungen nicht berührt. Hervorzuheben ist, daß die große Mehrzahl bestehender Übereinkünfte Festlegungen über vorhandenes Kriegspotential betreffen. Zu erwartende oder bereits geplante militärische Kapazitäten werden in der Regel nicht berührt. Die Beschränkung militärrelevanter F&E und Erprobung war bisher allenfalls ein Nebenaspekt. [1] Kein bestehender Rüstungskontrollvertrag verbietet oder begrenzt explizit militärrelevante Forschung auf dem Gebiet der jeweils erfassten Systeme. Militärische Entwicklung wird hingegen von einigen Verträgen ausdrücklich untersagt, z.B. vom ABM-Vertrag, der B-Waffenkonvention und der C-Waffenkonvention. Andere Verträge verbieten jedoch das Testen (TTBT, PNET, PTBT, INF-Vertrag). Die folgende Tabelle gibt einen Eindruck über die Reichweiten der wichtigsten Rüstungskontrollverträge wieder. Bestehende Rüstungskontrollverträge mit Bezug auf technologische Aspekte eröffnet den Vertragsparteien oftmals vielfältige Möglichkeiten, eingebüßte militärische Optionen durch nichterfasste technologische Lösungen zu kompensieren. (SALT, INF, START) Definitionen und Kriterien in Vertragswerken sind häufig ungenau oder ambivalent formuliert, so dass Umgehungen möglich werden. Quantitative Rüstungsbegrenzung, die festlegt, dass von einem bestimmten Waffensystem nur noch eine vereinbarte Stückzahl zulässig bleibt, stimuliert geradezu die qualitative Rüstungsdynamik. Die fünf Waffenkategorien des KSE-Vertrages sind so definiert, dass die Obergrenzen durch veränderte Konstruktionsmerkmale unterlaufen werden können. Gleichfalls nicht abgedeckt wird von den bisherigen Rüstungskontrollverträgen die militärrelevante Forschung und Entwicklung. Jahrelang konnten trotz der Restriktionen des ABM-Vertrages extensiv Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Waffensysteme zur Abwehr strategischer Sprengköpfe betrieben werden. Einigen Verträgen kommt das Verdienst zu, wenigstens deklaratorische Hürden gegenüber neuen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen zu errichten (so die B-Waffenkonvention, der ENMOD-Vertrag und der NVV), was zur Bewusstseinsbildung in Bereichen militärisch nutzbarer wissenschaftlicher Forschung beigetragen haben mag. [2] Die B-Waffenkonvention untersagt darüber hinaus die Entwicklung von biologischen Wirkstoffen und Toxinen, jedoch ist die Verifikation des Verbots bisher nur unzureichend vorgesehen. Die Erprobung neuer Waffensysteme wurde durch rüstungskontrollpolitische Vorkehrungen kaum behindert. Exemplarisch seien die Tests angeführt, die im Rahmen des SDI-Programms vorgenommen wurden. Die Bedeutung militärischer Forschung und Entwicklung für Rüstungsdynamik und Rüstungskontrolle Militärtechnologische Entwicklungen tangieren jedoch das strategische Kalkül in den Planungsstäben der Militärs aller Seiten schon von Anbeginn ihrer Entstehung – also schon, wenn erste Pläne bekannt werden. Gehen diese Pläne in die Phase der Forschung und Entwicklung (F&E) so nimmt ihre Bedeutung zu, denn ihre Realisierung rückt immer näher. Entsprechend bedeutungsvoller sind die mit der Entwicklung verbundenen, angenommenen Verbesserungen bzw. Veränderungen, die sie für das Militär und die Kriegsführung haben soll. Ein Paradebeispiel für diese Wirkung von noch in der Entwicklung befindlichen Militärtechnologien ist das amerikanische Raketenabwehrprogramm (ABM), Die Informationskriegsführung und die Debatte um die „Revolution in Military Affairs“. Viele Faktoren haben Rüstungskontrolle, die sich auf die Verbesserung militärischer Fähigkeiten bezieht - sog qualitative Rüstungskontrolle - erschwert oder verhindert. Heute hinzugekommen ist, das der Anteil ziviler Innovation, die für militärische Technologien genutzt werden können stetig steigt. Eine früher oft propagierte Grenze zwischen dem zivilen und dem Militärischen Sektor in der Forschung und Entwicklung verwischt hier zunehmend. Dieser Einfluss ist nur schwer kontrollierbar. Transparenz in der Frühphase der F&E einzuführen, ist ungleich schwerer geworden. Das Argument des Schutzes von Geheimnissen aus Wettbewerbsgründen kann nun deutlich früher und weiter ausgedehnt in bezug auf die in Frage kommenden Technologiebereiche genutzt werden. Präventive Rüstungskontrolle als eine Lösung: Diese Entwicklung in der Rüstungsdynamik und die Defizite der bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen sind Grund für die Suche nach systematischen Beschränkungsmöglichkeiten von rüstungstechnologischer Innovation. Präventive Rüstungskontrolle (PRK) zielt als eine Variante bzw. Weiterentwicklung der qualitativen Rüstungskontrolle darauf ab, rüstungstechnologische Innovationen zu minimieren, die als nachteilig für internationale Sicherheit und Frieden bewertet werden. PRK will noch nicht bestehende, aber durch technologische Innovationen in absehbarer Zukunft mögliche, militärische und anderweitig gefahreninduzierende Konsequenzen durch die Steuerung möglicherweise auch Blockierung bestimmter Entwicklungsstränge frühzeitig verhindern. Ein Hauptziel von Rüstungskontrolle bleibt die Beherrschbarkeit militärischer Potentiale, zu denen nicht nur die stationierten Waffen und Streitkräfte, sondern auch die militärische F&E zu zählen ist. Die quantitativ ausgerichtete Rüstungskontrolle orientiert sich in erster Linie an einer numerischen Begrenzung von speziellen Waffenkategorien oder einzelner Parameter. Sie ist nicht direkt auf den Prozess rüstungstechnologischer Innovationen bezogen. Zwar kommt ihr auch eine, die jeweilige Waffenentwicklung dämpfende Bedeutung zu. Gleichwohl hat quantitative Rüstungskontrolle in vielen Fällen dazu geführt, dass die Dynamik nicht im eigentlichen Sinne begrenzt sondern angeheizt wird. Die Verbote und Beschränkungenwerden werden durch die Verlagerung der Innovationsanstrengungen auf andere Gebiete bzw. Parameter umgangen (z.B. INF-Vertrag). Qualitative Rüstungskontrolle verweist hingegen auf die Eingrenzung oder sogar Beseitigung bestimmter militärischer Missionen (z.B. keine Stationierung von Waffen im Weltraum). Zu denken ist hier einmal an die qualitative Begrenzung der Leistungsfähigkeit bestimmter Waffensysteme (z.B. Verbot von Gefechtsfeldlasern bestimmter Energie) oder an das Verbot der Indienststellung neuer Waffenprinzipien (z.B. Elektromagnetische Kanonen, Laserwaffen). Direkte Konsequenzen für den technologischen Innovationsprozeß ergeben sich durch die Blockierung bestimmter Entwicklungslinien. Präventive Rüstungskontrolle ist eine Variante der qualitativen Rüstungskontrolle, da sie zum Ziel hat, Rüstungskontrollkriterien möglichst frühzeitig in militärrelevante F&E und Erprobung miteinzubeziehen. Damit soll erreicht werden, daß
Die Erweiterung ist jedoch kein Argument, dass für sich allein sprechen kann. Dahinter stehen zwei wichtige Gedanken:
Rüstungskontrolle im Bezug auf Technologien, die sich im Stadium der Forschung, Entwicklung oder Erprobung befinden erschwert die Legitimationsmöglichkeiten der Rüstungskontrolle. Entsprechend wird ein Bewertungsraster und ein Bewertungsverfahren benötigt, dass er ermöglicht, das militärische Potential der Technologie abzuschätzen und einzuordnen. Mit der Beurteilung von Technologien, die sich im Stadium der Forschung, Entwicklung oder Erprobung befinden, wird versucht, zweierlei nachzuweisen. Erstens, dass eine bestimmte Technologieentwicklung rüstungsrelevant ist. Zweitens, dass jetzt oder in absehbarer Zukunft, nachteilige Folgen sowie problematische Nutzungspotenziale konkret durch diese Technologie zu erwarten sind, und welche dies sind. Treffen beide Punkte - Rüstungsrelevanz und nachteilige Folgen - zu, so gilt die Technologieentwicklung als relevant für präventive Rüstungskontrolle. Im Rahmen der PRK bietet hierfür die sogenannte Rüstungstechnologie Folgenabschätzung (RTFA) die Grundlage. Die Bewertungsgrundlage ist eine Kriterienkatalog, dem ein sicherheitspolitisches Leitbild zu Grunde liegt, das Aspekte über die militärische Dimension hinaus mit berücksichtigt. Thematisch geordnet, ergeben sich folgende Kriterien: I Gefahrenvermeidung für nachhaltige Entwicklung
II Erhalt und Weiterentwicklung effektiver Rüstungskontrolle, Abrüstung und des Völkerrechts
III Erhalt und Förderung der Stabilität
Bisher ist PRK eine rein akademisches Konzept. Auch wenn es in einigen Ländern vergleichbare Vorgänge bei der Beratung nationaler Einrichtungen wie Parlament oder Regierung gegeben hat, so ist es doch nie zu einer Institutionalisierung gekommen. Ein wenig Hoffnung mag aufkommen, wenn die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die prävenitive Rüstungskontrolle explizit fordert. Doch weder sind von ihrerer Seite noch von anderen bisher deutliche Schritte in diese Richtung gemaht worden. Links
Literatur
[1] Siehe zu der technologischen Umgehung von Rüstungskontrollverträgen: Reinhard Mutz; Götz Neuneck: Konventionelle Stabilität und qualitative Rüstungsdynamik, in: Erwin Müller; Götz Neuneck: Abrüstung und konventionelle Stabilität in Europa, Baden-Baden 1990, S. 119-133, Hans-Günter Brauch, Henny J. van der Graaf, John Grin, Wim A. Smit (Hrsg.): Controlling the Development and Spread of Military Technology. Lessons from the Past and Challenges for the 1990s., Amsterdam 1992 und Wim A. Smit/John Grin/Lev Voronkov (Hrsg.): Military Technological Innovation and Stability in a Changing World. Amsterdam 1992. [2] Jüngstes Beispiel sind schwerwiegende Einwände gegen den Bau des Forschungsreaktors München II (FRM-II), der mit waffenfähigem Uran betrieben werden soll. Eine Zustimmung könnte weltweite, weitere Forschungen z.B. in den USA in Gang setzen, die bisher aus Proliferationsgründen vermieden wurden. Siehe Süddeutsche Zeitung vom 11. November 1993 |
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Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2002-11-09 |