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Konventionelle RüstungskontrolleKonventionelle Rüstungskontrolle bezieht sich auf die Begrenzung bzw. Abrüstung "traditioneller Kriegswaffen", die nicht unter die Kategorie Massenvernichtungswaffen, also biologische, chemische und nukleare Waffen fallen. Im Prinzip fällt darunter ein breites Spektrum von Waffen wie Klein- und leichte Waffen (Pistolen, Mörser, Luftabwehrraketen, Minen etc.), Raketen unterschiedlicher Reichweite oder auch Munition und Raketentreibstoffe. Historisch entwickelten sich konventionelle Rüstungskontrollverträge erst in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, insbesondere in Europa, zur Reife. Insbesondere der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa von 1990 konnte hier lange als Durchbruch angesehen werden. Weitere wichtige Elemente im Rahmen europäischer konventioneller Rüstungskontrolle sind das "Wiener Dokument" und der "Vertrag über den offenen Himmel". Diese Verträge, die sich auf ein flächenmäßig großes Gebiet "vom Atlantik bis zum Ural" beziehen, sind im Rahmen der "Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit" weiterentwickelt worden, die heute unter dem Begriff "OSZE" weitergeführt wird. Vertrauensbildung, Transparenz und Verifikation spielen eine wichtige Rolle.Im Rahmen der Vereinten Nationen werden Versuche unternommen den Grad an Transparenz in bezug auf militärische Angelegenheiten zu steigern, um die Vertrauensbildung und die Sicherheit zwischen Staaten zu erhöhen. Zu erwähnen sind insbesondere:
Ein anderer Bereich globaler Regelungen ist die Humanitäre Rüstungskontrolle,
mit der UN-Waffenkonvention
als zentraler Regelung. Die Konvention wurde bis Mitte 2009 von 109 Staaten
ratifiziert (u.a. von der Bundesrepublik Deutschland, den USA und Russland).
Sie liefert den Rahmen für Regelungen zu einzelnen Typen von Waffen
oder deren Gebrauch, die in Protokollen geregelt werden müssen. Mitte
2009 waren fünf Protokolle in Kraft: Seit 2001 finden alle zwei Jahre Staatenkonferenzen bei der UNO in New York statt, um die Proliferation und den Gebauch von Klein- und Leichtwaffen einzuschränken. Verschiedene Regionalorganisationen auch die OSZE beschäftigten sich mit dem Thema, die OSZE verabschiedete 2000 ein Dokument zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Allerdings haben die verschiedenen Verhandlungen bisher nicht zu Abrüstungsvereinbarungen geführt. Der Fokus lag auf der Verhinderung des illegalen Handels und der Unterstützung von Staaten bei der Verbesserung de nationalen Kontrolle über Klein- und Leichtwaffen. Ein im Rahmen der UNO ausgehandelter Vertragstext, der das Markieren und Nachverfolgen von Klein- und Leichtwaffen zur Pflicht macht, fand allerdings nicht die erforderliche Unterstützung und wurde zu einem politischen Dokument herabgestuft. Völkerrechtlich verbindlich ist lediglich ein Abkommen zu (nicht-militärischen) Schusswaffen (ein Protokoll der Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität), das die Produktion und den Handel staatlicher Kontrolle unterwirft sowie Vorschriften zum Markieren und Nachverfolgen von Waffen enthält.
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Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2009-09-23 |