Konventionelle Rüstungskontrolle

Konventionelle Rüstungskontrolle bezieht sich auf die Begrenzung bzw. Abrüstung "traditioneller Kriegswaffen", die nicht unter die Kategorie Massenvernichtungswaffen, also biologische, chemische und nukleare Waffen fallen. Im Prinzip fällt darunter ein breites Spektrum von Waffen wie Klein- und leichte Waffen (Pistolen, Mörser, Luftabwehrraketen, Minen etc.), Raketen unterschiedlicher Reichweite oder auch Munition und Raketentreibstoffe. Historisch entwickelten sich konventionelle Rüstungskontrollverträge erst in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, insbesondere in Europa, zur Reife. Insbesondere der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa von 1990 kann hier als Durchbruch angesehen werden. Weitere wichtige Elemente im Rahmen europäischer konventioneller Rüstungskontrolle sind das "Wiener Dokument" und der "Vertrag über den offenen Himmel". Diese Verträge, die sich auf ein flächenmäßig großes Gebiet "vom Atlantik bis zum Ural" beziehen, sind im Rahmen der "Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit" weiterentwickelt worden, die heute unter dem Begriff "OSZE" weitergeführt wird. Vertrauensbildung, Transparenz und Verifikation spielen eine wichtige Rolle. Sowohl die Rüstungsexportkontrolle, als auch die Etablierung eines UN-Waffenregisters sind zusätzliche, unterstützende Maßnahmen.

Im Rahmen der Vereinten Nationen werden Versuche unternommen den Grad an Transparenz in bezug auf militärische Angelegenheiten zu steigern, um die Vertrauensbildung und die Sicherheit zwischen Staaten zu erhöhen. Am 6. Dezember 1991, nahm die Generalversammlung die resolution 46/36 L entitled "Transparency in armaments" an. Das US Aussenministerium verfügt über eine Website zu Vertrauensbildenden Maßnahmen (CSBM) US Department of State: CSBMs (or confidence and security building measures)

Auch die OSCE bietet ihre Dokumente zu Vertrauensbildenden Massnahmen auf einer Website an.

Zu erwähnen sind insbesondere
  1. Das United Nations Register of Conventional Arms, in dem sich die Teilnehmerstaaten verpflichten bestimmte Informationen zu Waffenstystemen jährlich den Vereinten Nationen zu melden. Das Register enthält eine öffentlich zugängliche Datenbank sowie Berichte zum Meldeverhalten der Teilnehmerstaaten 1993-2011: http://www.un.org/disarmament/convarms/Register/DOCS/20111013RegisterFactsheet.pdf. Die Website enthält sowohl die jährlichen Meldeberichte wie auch die berichte der Expertengruppe (http://disarmament.un.org/cab/register.html).

  2. Am 12. December 1980, nahm die United Nations General Assembly die Resolution 35/142 B "Reduction of military budgets" an, die das standardisierte Berichtsystem Standard Instrument for Reporting Military Expenditures einführte. Auf der Website finden sich die Berichte des UN-Generalsekretärs, sowie die relevanten Resolutionen und Presseerklärungen (http://disarmament.un.org/cab/milex.html)

Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2007-12-03