Konventionelle Rüstungskontrolle

Konventionelle Rüstungskontrolle bezieht sich auf die Begrenzung bzw. Abrüstung "traditioneller Kriegswaffen", die nicht unter die Kategorie Massenvernichtungswaffen, also biologische, chemische und nukleare Waffen fallen. Im Prinzip fällt darunter ein breites Spektrum von Waffen wie Klein- und leichte Waffen (Pistolen, Mörser, Luftabwehrraketen, Minen etc.), Raketen unterschiedlicher Reichweite oder auch Munition und Raketentreibstoffe. Historisch entwickelten sich konventionelle Rüstungskontrollverträge erst in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, insbesondere in Europa, zur Reife. Insbesondere der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa von 1990 konnte hier lange als Durchbruch angesehen werden. Weitere wichtige Elemente im Rahmen europäischer konventioneller Rüstungskontrolle sind das "Wiener Dokument" und der "Vertrag über den offenen Himmel". Diese Verträge, die sich auf ein flächenmäßig großes Gebiet "vom Atlantik bis zum Ural" beziehen, sind im Rahmen der "Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit" weiterentwickelt worden, die heute unter dem Begriff "OSZE" weitergeführt wird. Vertrauensbildung, Transparenz und Verifikation spielen eine wichtige Rolle.

Im Rahmen der Vereinten Nationen werden Versuche unternommen den Grad an Transparenz in bezug auf militärische Angelegenheiten zu steigern, um die Vertrauensbildung und die Sicherheit zwischen Staaten zu erhöhen. Zu erwähnen sind insbesondere:
  1. Am 6. Dezember 1991, nahm die Generalversammlung die resolution 46/36 L entitled "Transparency in armaments" an. Das United Nations Register of Conventional Arms, in dem sich die Teilnehmerstaaten verpflichten bestimmte Informationen zu Waffenstystemen jährlich den Vereinten Nationen zu melden. Das Register enthält eine öffentlich zugängliche Datenbank sowie Berichte zum Meldeverhalten der Teilnehmerstaaten seit 1992: http://disarmament.un.org/UN_REGISTER.nsf. Die Website enthält sowohl die jährlichen Meldeberichte wie auch die berichte diverser Expertengruppe (http://disarmament.un.org/cab/register.html).

  2. Am 12. December 1980, nahm die United Nations General Assembly die Resolution 35/142 B "Reduction of military budgets" an, die das standardisierte Berichtsystem Standard Instrument for Reporting Military Expenditures einführte. Auf der Website finden sich die Berichte des UN-Generalsekretärs, sowie die relevanten Resolutionen und Presseerklärungen (http://disarmament.un.org/cab/milex.html)

 

Ein anderer Bereich globaler Regelungen ist die Humanitäre Rüstungskontrolle, mit der UN-Waffenkonvention als zentraler Regelung. Die Konvention wurde bis Mitte 2009 von 109 Staaten ratifiziert (u.a. von der Bundesrepublik Deutschland, den USA und Russland). Sie liefert den Rahmen für Regelungen zu einzelnen Typen von Waffen oder deren Gebrauch, die in Protokollen geregelt werden müssen. Mitte 2009 waren fünf Protokolle in Kraft:
· Protokoll über nicht entdeckbare Splitter (Protokoll I)
· Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen (Protokoll II)
· Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Brandwaffen (Protokoll III)
· Protokoll über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV)
· Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V).
Bisher nicht erfolgreiche Verhandlungen wurden auch über ein Protokoll zum Verbot von Streumunition und ein Zusatzprotokoll zu Protokoll II für Antifahrzeugminen geführt.
Parallel zu den Verhandlungen im Rahmen der UN-Waffenkonvention haben interessierte Staaten einen weitergehende Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen im Rahmen des „Ottawa“-Prozesses ausgehandelt. Zwar hatten Mitte 2009 157 Staaten das Ottawa-Übereinkommen ratifiziert, es fehlen aber wichtige Minenhersteller und –anwender (u.a. USA, China, Pakistan) worden. Als sich kein tragfähige Kompromiss zum Verbot von Streumunition im Rahmen der UN-Waffenkonvention abzeichnete, initiierten interessierte Staaten 2007 den „Oslo-Prozess“ entstanden, der im Dezember 2008 zur Zeichnung des Abkommens über ein Verbot von Streumunition geführt hat. Wichtige Staaten (wie Russland und die USA), die über Streumunition verfügen, haben das Abkommen jedoch (noch) nicht gezeichnet.

Seit 2001 finden alle zwei Jahre Staatenkonferenzen bei der UNO in New York statt, um die Proliferation und den Gebauch von Klein- und Leichtwaffen einzuschränken. Verschiedene Regionalorganisationen auch die OSZE beschäftigten sich mit dem Thema, die OSZE verabschiedete 2000 ein Dokument zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Allerdings haben die verschiedenen Verhandlungen bisher nicht zu Abrüstungsvereinbarungen geführt. Der Fokus lag auf der Verhinderung des illegalen Handels und der Unterstützung von Staaten bei der Verbesserung de nationalen Kontrolle über Klein- und Leichtwaffen. Ein im Rahmen der UNO ausgehandelter Vertragstext, der das Markieren und Nachverfolgen von Klein- und Leichtwaffen zur Pflicht macht, fand allerdings nicht die erforderliche Unterstützung und wurde zu einem politischen Dokument herabgestuft. Völkerrechtlich verbindlich ist lediglich ein Abkommen zu (nicht-militärischen) Schusswaffen (ein Protokoll der Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität), das die Produktion und den Handel staatlicher Kontrolle unterwirft sowie Vorschriften zum Markieren und Nachverfolgen von Waffen enthält.


Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2009-09-23