Rüstungskontrolle als Kriegsverhinderung


Rüstungskontrolle sollte von der Erkenntnis geleitet sein, zukünftige Kriege zu verhindern. Sie wurde in ihren Ursprüngen als Funktion der Politik definiert, einige Aspekte der militärischen Potentiale und Fähigkeiten zu regulieren. Rüstungskontrolle wird zum einen durch die Schaffung, Verbreitung und Verwendung von militärischen Machtmitteln nötig, zum anderen durch die Bedingungen und Umstände, die zu bewaffneten Auseinandersetzungen führen: Rüstungstechnische Lösungen alleine werden nicht genügen, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten.

Während vollständige Abrüstung im eigentlichen Sinne des Wortes strenggenommen den Verzicht auf sämtliche militärischen Fähigkeiten bedeutet, beschäftigt sich Rüstungskontrolle hingegen in erster Linie mit der rationalen Planung zur Verringerung des Kriegsrisikos.


Klassische Rüstungskontrolle

Schelling/Halperin haben bereits 1961 darauf verwiesen, dass der Gegenstand von Rüstungskontrolle schwer zu definieren ist: "There is hardly an object of arms control that is not equally a continuing urgent of national military strategy ... Man's capability of selfdestruction cannot be eradicated - he knows too much!"
Während Abrüstungspolitik durch Abschaffung der Zerstörungsmittel Kriegsverhütung erreichen will, versucht Rüstungskontrolle politisch die Kräfte und Mechanismen einzudämmen, die einen Kriegsausbruch begünstigen könnten. Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, wie waffentechnologische Neuerung, militärstrategische Planung, Sicherheitspolitik oder auch die Psychologie von Konflikten. Auf deutscher Seite wurde treffender auch von "kooperativer Rüstungssteuerung" gesprochen [1]

Im Laufe der Zeit hat sich die übergreifende Zielsetzung der Rüstungskontrolle, das Kriegsrisiko zu verringern und die wechselseitige militärische Bedrohung herabzusetzen, zu verschiedenen Unterzielen ausdifferenziert. Gewachsen ist die Erkenntnis, dass sich Stabilität nicht nur durch direkten Eingriff in die Rüstungsdynamik mittels Begrenzungen und Verboten von Waffensystemen vergrößern läßt, sondern auch auf indirektem Weg durch

  • die Verhinderung horizontaler Weiterverbreitung,
  • die Erhöhung der Transparenz bei militärischen Aktivitäten zu Ausbildungs- und Übungszwecken sowie
  • die Verbesserung der Kommunikations- und Beratungsmechanismen in Krisen.

Nichtverbreitung, Vertrauensbildung und Krisenmanagement wurden anerkannte Elemente vereinbarter Rüstungskontrolle. Entsprechend vielgestaltig ist der Katalog von Maßnahmen, die inzwischen zur festen Agenda der Rüstungskontrolle gerechnet werden [2]:
  1. Geografische Maßnahmen (Entmilitarisierte Regionen; Sicherheitszonen)
  2. Strukturelle Maßnahmen (Defensivorientierung von Streitkräftestrukturen)
  3. Operative Maßnahmen (Begrenzungen von Manövern)
  4. Verifikationsmaßnahmen (Datenaustausch, Satellitenbeobachtung, Inspektionen etc.)
  5. Deklaratorische Maßnahmen (z.B. Verzicht auf den Ersteinsatz von Nuklearwaffen) oder Deklarationen im Rahmen des KSE-Vertrages


Literatur

  • Schelling, Thomas; Halperin, Morton (1961): Strategy and Arms Control, New York
  • [1]Wolf Graf von Baudissin/Dieter S. Lutz (Hrsg.): Kooperativ Rüstungssteuerung, Baden-Baden 1981. 1981:13
  • [2] W. Liebert; G. Neuneck: Wissenschaft und Technologie als Faktoren der Rüstungsdynamik, in: E. Müller; G. Neuneck (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrlolle, Baden-Baden 1991/92:45ff.
  • Reinhard Mutz / Götz Neuneck: Vorbeugende Rüstungskontrolle, Baden-Baden 2000

Literatur, die im Internet verfügbar ist

Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2009-06-22