Multi-/ Bilaterale Rüstungskontrolle


Rüstungskontrolle ist stark von dem Aufkommen der Nuklearwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen bestimmt worden. Zwischen der damaligen Sowjetunion und den Vereinigten Staaten wurden insbesondere auf dem Feld der nuklearen Rüstungskontrolle einige wichtige Verträge abgeschlossen, so die SALT-Verträge von 1972 und 1979, der ABM-Vertrag von 1972 und der INF-Vertrag von 1987.

Im Gegensatz zu Nuklearwaffen ist inzwischen der Einsatz anderer Massenvernichtungswaffen völkerrechtlich verboten. Das B-Waffen Übereinkommen und das C-Waffen Übereinkommen sind multilaterale Verträge, die die Entwicklung, Herstellung und Lagerung der jeweiligen Waffenkategorie verbieten.

Einen Sonderfall einseitiger Rüstungskontrolle stellen die durch den UN-Sicherheitsrat gegen den Irak nach dem Golfkrieg 1991 verhängten rüstungskontrollpolitischen Maßnahmen dar. Hier entschied der Sicherheitsrat, dass der Irak alle Massenvernichtungswaffe und Programme zu deren Herstellung zu beenden hatte. Die Vereinten Nationen setzten zudem ein in ihrer Geschichte bisher einzigartiges Verifikations- und Sanktionsregime, um diese Entscheidung durchzusetzen.

Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2009-06-22