Konventionelle Waffen


KSE-Vertrag


Der "Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa" wurde am 19. November 1990 unterzeichnet, trat am 9.11.1992 in Kraft und wurde im November 1999 angepasst. Das umfassende Vertragswerk baute zunächst das große Ungleichgewicht konventioneller Streitkräfte der NATO und des damaligen Warschauer Paktes ab. Mittels eines Systems ineinandergreifender geographischer Zonen sollten raumgreifende Offensiven und Überraschungsangriffe in Europa unmöglich gemacht werden. Der Vertrag setzt Begrenzungen für fünf Waffenkategorien (Treaty Limited Equipment = TLE):

  • Kampfpanzer
  • Gepanzerte Kampffahrzeuge
  • Artillerie, min. 100 mm Kaliber
  • Kampfflugzeuge
  • Angriffshubschrauber

Geltungsgebiet: vom Atlantik bis zum Ural (Atlantic-to-the-Urals, ATTU-Zone)

Vertragsstaaten:
Der Vertrag wurde verhandelt und unterzeichnet von den Mitgliedsstaaten der Warsaw Treaty Organization (WTO) und der NATO im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Kooperation in Europa (ab 1995: OSZE, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).

Unterzeichner: 30 Staaten:
Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kanada, Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kasachstan, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowakei, Spanien, Türkei, Großbritannien, Ukraine, USA

Zur Kontrolle der massiven Reduzierungen der konventionellen Potenziale von NATO und Warschauer Pakt wurde ein rigides Verifikationsregime vereinbart. Bis heute hat KSE zur Vernichtung von circa 69.000 TLE und zu ungefähr 5.000 Vorortinspektionen geführt. Begleitend zu KSE wurden die Personalstärken der beiden Bündnisse im KSE-1A-Abkommen reduziert. Die politischen Veränderungen in Europa, v.a. die Auflösung des Warschauer Pakts, der Zusammenbruch der Sowjetunion und die NATO-Osterweiterung machten eine Anpassung an die neuen europäischen Sicherheitsstrukturen unumgänglich. 1999 einigten sich die KSE-Vertragsstaaten deshalb auf eine Vertragsanpassung. Diese erfolgte im November 1999 in Istanbul mit der Unterzeichnung des „Übereinkommens über die Anpassung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa“ (AKSE). Im Dezember 2007 suspendierte Russland einseitig den KSE-Vertrag. Damit fehlt dem Regime sein wichtigster Vertragsstaat.


Übereinkommen über die Anpassung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa

Der Änderungsvertrag von 1999 ersetzt das im KSE-Vertrag festgelegte militärische Gleichgewicht der Blöcke durch individuelle Begrenzungen für die einzelnen Vertragsstaaten. Außerdem bietet er einen neuen Flexibilitätsmechanismus für die Stationierung fremder Streitkräfte, wobei er gleichzeitig das ausdrückliche Zustimmungsrecht der betroffenen Aufnahmestaaten stärkt. Ein erweitertes und verbessertes Verifikationsregime stützt den Vertrag zusätzlich. Zusätzlich ermöglicht eine neue Öffnungsklausel den OSZE-Staaten in der ATTU-Zone dem Vertrag beizutreten. Teil des rechtlich verbindlichen AKSE waren politisch verbindliche Zusagen Russlands über den Abzug seiner Truppen aus Moldau und Georgien, die so genannten „Istanbul Commitments“. Bis heute haben lediglich Russland, Weißrussland und Kasachstan das AKSE-Abkommen erfolgreich ratifiziert und beim Depositar hinterlegt. Seit 2002 weigern sich die NATO-Staaten das Abkommen zu ratifizieren, so lange Russland nicht seine Istanbul Commitments erfüllt habe. AKSE ist damit nicht in Kraft. Gleichzeitig kam die NATO russischen Forderungen nach Ratifikation des AKSE mit ihrem Parallel Action Package (PAP) 2007 entgegen. Jüngste Versuche der Bundesregierung einer Revitalisierung des KSE/AKSE-Regimes im Frühjahr 2009 erbrachten keine konkreten Ergebnisse.




Abschließende Akte der Verhandlungen über Personalstärken der konventionellen Streitkräfte in Europa

Diese Vereinbarung, die am 10.7.1992 in Helsinki unterzeichnet wurde und am 9.11.1992 in Kraft getreten ist, begrenzt die Personalstärken der konventionelle Landstreitkräfte der Vertragsstaaten innerhalb der ATTU-Zone (s. KSE-Vertrag).




Wiener Dokument

Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen

Das Wiener Dokument (WD) wurde durch die Teilnahmestaaten der OSZE in Istanbul am 16. November 1999 angenommen und ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten.

Das Wiener Dokument von 1999 fußt auf dem Stockholmer Dokument von 1986 zu vertrauens- und sicherheitsbildenen Maßnahmen (VSBM) und Abrüstung in Europa und auf frühere Wiener Dokumente (1990, 1992 und 1994). Bereits das Wiener Dokument von 1990 umfasste den Austausch von Daten zum Militärbuget, Risiko vermindernde Vorgehensweisen, ein Kommunikationsnetzwerk und eine jährliche Bewertung der VSBM-Umsetzung.
Die WD 1992 und 1994 führten neue Mechanismen und Parameter zu militärischen Aktivitäten, Verteidigungsplanung und militärischen Kontakten ein.
WD 1999 führt regionale Maßnahmen mit dem Ziel der höheren Transparenz und höherem Vertrauen in einem bilateralen, multilateralen und regionalen Kontext.

Unterzeichnet: 16.11.1999
In Kraft getreten: 1.1.2000



Vertrag über den Offenen Himmel

Vertrag über den Offenen Himmel

Der Vertrag über den Offenen Himmel wurde zur Unterzeichnung in Helsinki am 24. März 1992 eröffnet, und ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

Der Vertrag verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Territorien für unbewaffnete Überwachungsflüge zu öffnen. Das vom Vertrag erfasste Gebiet reicht von Vancouver, Kanada bis ostwärts nach Vladivostok, Rußland und bezieht sich auf das gesamte Territorium aller Vertragsstaaten.
Sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Vertrages können auch andere Staaten, die nicht der OSZE angehören, Zugang zum Vertrag bekommen.

Unterzeichnet: 24.3.1992
In Kraft getreten: 1.1.2002
Unterzeichner: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Georgien, Großbritannien, Griechenland, Kanada, Ungarn, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, USA, Weißrussland.
Unterzeichnet, aber nicht ratifiziert: Kirgistan


Mail an die Autoren | zuletzt aktualisiert 2009-09-23