Nukleare Rüstungskontrolle
Kernwaffenfreie Zonen (KWFZ)
Nuclear Weapon Free Zones (NWFZ)
Kernwaffenfreie Zonen (KWFZ) bilden eine wesentliche Ergänzung des Nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags (NVV). Sie stellen ein stärkeres Verbot von Nuklearwaffen als der NVV dar, da
sie die Präsenz von Nuklearwaffen in der bestimmten geographischen Zone verbieten, während der NVV den
Nicht-Nuklearwaffenstaaten die Kontrolle über Nuklearwaffen aber nicht deren Stationierung verbietet. Die
Kernwaffenfreien Zonen liegen hauptsächlich in der südlichen Hemisphäre, die hierdurch fast komplett
kernwaffenfrei ist.
Es gibt folgende Verträge zu Kernwaffenfreien Zonen:
- Antarktis 1959
- Weltraum 1967
- Lateinamerika 1967
- Meeresboden 1972
- Südpazifik 1985
- Nord- und Südkorea 1992
- Südost Asien 1995
- Afrika 1996
Nach dem von der Abrüstungkommission der Vereinten Nationen 1999 im Konsens angenommenen Richtliniendokument sind
die wesentlichen Elemente einer KWFZ:
- Die freiwillige Verpflichtung der Vertragsstaaten, keine Nuklearwaffen zu besitzen, kontrollieren,
testen, transportieren oder stationieren. Auch kann das Deponieren radioaktiver Abfälle untersagt werden.
- Außerregionale Staaten mit Territorien innerhalb der KWFZ übernehmen diese Verpflichtung
in Zusatzprotokollen für ihre Hoheitsgebiete in der KWFZ.
- Regionale Kontrollbehörden bzw. Verfahren sollen die Einhaltung der Vertragspflichten absichern.
Es werden umfassende Sicherungsabkommen mit der IAEO abgeschlossen.
- Die Nuklearwaffenstaaten müssen in rechtlich verbindlichen Zusatzprotokollen garantieren, dass gegen
die Vertragsparteien und Hoheitsgebiete außerregionaler Staaten Nuklearwaffen in der KWFZ weder eingesetzt noch ihr
Einsatz angedroht wird (vgl. sog. Negative Sicherheitsgarantien).
- Vertragsklauseln sollen klarstellen, dass völkerrechtliche Normen und Vertragspflichten, insb. das
Seerechtsübereinkommen, durch die KWFZ nicht verletzt werden.
Antarktis Vertrag
Antarctic Treaty
Der Antarktis Vertrag erklärt die Antarktis zu einem Gebiet, das ausschließlich zu friedlichen
Zwecken genutzt werden darf. Es ist jede Form der militärischen Nutzung der Antarktis durch diesen Vertrag verboten.
Der Vertrag verbietet explizit nukleare Explosionen sowie die Lagerung radioaktiver Abfälle.
| Unterzeichnet: |
1.12.1959 |
| In Kraft getreten: |
23.6.1961 |
| Unterzeichner: |
45 Staaten |
Vertrag von Tlatelolco - Lateinamerika/Karibik
Treaty for the Prohibition of Nuclear Weapons in Latin America and the Caribbean
Dieser Lateinamerika-Vertrag ist zwar, da Kuba noch nicht ratifiziert hat, nicht für die gesamte
Region (inkl. einer großen Ozean-Fläche) in Kraft getreten, jedoch haben die restlichen 33 Vertragsstaaten
den Vertrag einseitig für sich in Kraft gesetzt. Das Protokoll über Negative Sicherheitsgarantien wurde von
fünf Nuklearwaffenstaaten ratifiziert. Die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay), Chile und Bolivien haben sich mit
der Ushuaia-Erklärung
von 1998 zu einer Massenvernichtungswaffenfreien Zone erklärt.
| Unterzeichnet: |
14.2.1967 (außer Kuba) |
| In Kraft getreten: |
22.4.1968 |
| Unterzeichner: |
Lateinamerika/Karibik (alle 33 Staaten der Region) |
Vertrag von Rarotonga - Südpazifik
South Pacific Nuclear Free Zone Treaty
Hauptziel des Vertrages war zunächst die Unterbindung der französischen Atomtests.
China und Russland ratifizierten die Zusatzprotokolle über Negative Sicherheitsgarantien und das Verbot
von Atomtests 1988/1989. Nach dem Ende der französischen Atomtests auf Mururoa haben 1996 auch
USA, Großbritannien und Frankreich beide Protokolle gezeichnet.
| Unterzeichnet: |
17.8.1985 |
| In Kraft getreten: |
1986 |
| Unterzeichner: |
12 der 16 Regionalstaaten (u.a. Australien, Neuseeland) |
Gemeinsame Erklärung zur Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel
Joint Declaration on the Denuclearization of the Korean Peninsula
Diese Abkommen zur Schaffung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel und wurde von
Nord- und Südkorea unterzeichnet sowie auch ratifiziert, seine Umsetzung über die Schaffung
einer gemeinsamen Nuklear-Kontroll-Kommission steht noch an.
| Unterzeichnet: |
19.2.1992 |
| In Kraft getreten: |
19.2.1992 |
| Unterzeichner: |
Nord- und Südkorea |
Vertrag von Bangkok - Südostasien
Treaty on the Southeast Asia Nuclear-Weapon-Free Zone
Der Anwendungsbereich des Bangkok Vertrages erstreckt sich auf den Festlandsockel und die Ausschließliche
Wirtschaftszone; die Negative Sicherheitsgarantien im Zusatzprotokoll umfassen de facto auch Nichtvertragsstaaten
und eine Verpflichtung der NWS, im Vertragsgebiet gegeneinander keine Nuklearwaffen einzusetzen bzw. mit deren Einsatz zu
drohen.
| Unterzeichnet: |
1995 |
| In Kraft getreten: |
27.3.1997 |
| Unterzeichner: |
Südostasien:ASEAN-Staaten sowie Kambodscha, Laos und Myanmar |
Vertrag von Pelindaba - Afrika
Treaty on the Nuclear-Weapon-Free Zone in Africa
Die Organisation für afrikanische Einheit - OAE - forderte die Denuklearisierung Afrikas bereits seit 1964.
Das Abweichen von der Nuklearoption Südafrikas im Jahre 1991 ermöglichte den 1995 vom OAE-Ministerrat
verabschiedeten und 1996 von 45 Staaten in Kairo unterzeichneten Vertrag von Pelindaba. Die fünf
Nuklearwaffenstaaten unterzeichneten 1996 die Protokolle über Negative Sicherheitsgarantien und das Verbot
von Atomtests.
| Unterzeichnet: |
1995 vom OAE-Ministerrat, 1996 von 45 Staaten |
| In Kraft getreten: |
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| Unterzeichner: |
Afrika: Organisation für afrikanische Einheit - OAE |
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